Was die Gewerbeordnung für Angestellte vorschreibt ist auch für Manager und Vorstände gültig. Das Arbeitszeugniss muss jedoch nicht nur „wohlwollend“ formuliert sein, sondern muss sich in der Leistungsbeurteilung deutlich von der „einfacher“ Leute unterscheiden:
- Die Einschätzung der strategischen und unternehmerischen Kompetenz. Fehlt sie, legt das den Verdacht nahe, dass der Manager weder ein wichtiger Impulsgeber noch sonderlich innovativ war.
- Die Beschreibung seines Führungsverhaltens, insbesondere substanzielle Aussagen zum Verhältnis zu den Kollegen im Vorstand und den Mitarbeitern sollten enthalten sein. Andernfalls kann das auf eingeschränkte Sozialkompetenzen hindeuten.
- Eine nachvollziehbare Begründung für die berufliche Veränderung. Das kann ein Wechsel der Eigentümerstrukturen sein, ein freiwilliges Ausscheiden wegen neuer Herausforderungen, aber auch geteilte Ansichten über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
Alles ohne Begründung klingt dagegen nach: „Wir mussten die Lusche feuern.“
Ein Qualifiziertes Zeugnis enthält zu der Aufgabenbeschreibung auch eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens. Üblich ist ein Verhältnis von zwei Dritteln Beschreibung zu einem Drittel Bewertung.
Quelle:
- Wirtschaftswoche Nr. 38, 15.9.2008: „Mit Gift“ S.120
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