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Arbeitszeugnis für Manager und Vorstände

Was die Gewerbeordnung für Angestellte vorschreibt ist auch für Manager und Vorstände gültig. Das Arbeitszeugniss muss jedoch nicht nur “wohlwollend” formuliert sein, sondern muss sich in der Leistungsbeurteilung deutlich von der “einfacher” Leute unterscheiden:

Alles ohne Begründung klingt dagegen nach: "Wir mussten die Lusche feuern."

Ein Qualifiziertes Zeugnis enthält zu der Aufgabenbeschreibung auch eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens. Üblich ist ein Verhältnis von zwei Dritteln Beschreibung zu einem Drittel Bewertung.

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